Haushalt und Hauswirtschaft
Reinigen, Wäsche, Ordnung schaffen, Betten wechseln und Kochen, so wie es in Ihrem Zuhause gewohnt ist.
Wir unterstützen Menschen mit Pflegegrad im Alltag: Haushalt, Einkäufe, Begleitung und Betreuung. Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit der Pflegekasse.
Kostenloses Erstgespräch. Wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, was Ihnen zusteht.
Wir übernehmen die Aufgaben, die im Alltag schwerfallen oder pflegende Angehörige zu viel Zeit kosten. Medizinische Behandlungspflege gehört nicht dazu, dafür sind zugelassene Pflegedienste zuständig.
Reinigen, Wäsche, Ordnung schaffen, Betten wechseln und Kochen, so wie es in Ihrem Zuhause gewohnt ist.
Lebensmittel, Apotheke, Post und Behördengänge, auf Wunsch gemeinsam oder in Ihrem Auftrag.
Zum Arzt, zur Therapie oder zu Behörden in Gütersloh, mit ausreichend Zeit und ohne Hetze.
Zeit für Spaziergänge, Vorlesen und Gesellschaft, damit der Tag Struktur und Abwechslung bekommt.
Kleine Arbeiten rund ums Haus, damit auch draußen alles gepflegt bleibt.
Wenn Angehörige ausfallen oder Urlaub brauchen, übernehmen wir die Betreuung ab Pflegegrad 2.
Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro. Genau daraus finanzieren wir unsere Einsätze. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie erhalten keine Rechnung.
Unsere Alltagshelferinnen unterstützen im Haushalt und in der Betreuung. Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Verbandswechsel oder Injektionen übernehmen wir nicht. Viele Familien in Gütersloh kombinieren beides: den Pflegedienst für die Pflege und uns für den Alltag.
Sie wissen nicht, ob ein Pflegegrad vorliegt oder wie viel Entlastungsbetrag noch offen ist? Rufen Sie uns an, wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.
Sie schildern kurz die Situation. Wir klären, welche Leistung passt und was die Pflegekasse übernimmt.
Wir kommen vorbei, besprechen Aufgaben und Zeiten und stellen Ihnen Ihre Alltagshelferin vor.
Die Einsätze beginnen, wir dokumentieren die Stunden und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Wir arbeiten wohnortnah, damit Wege kurz bleiben und Termine zuverlässig eingehalten werden.
Auch im Umland des Kreises Gütersloh sind Einsätze möglich:
Wenn ein Pflegegrad von 1 bis 5 vorliegt, rechnen wir unsere Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen dafür monatlich bis zu 131 Euro zur Verfügung. Für Sie entsteht in diesem Rahmen kein Eigenanteil und kein Papierkram.
Für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag ja, ab Pflegegrad 1. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, sprechen Sie uns an: wir sagen Ihnen, wie die Einstufung abläuft und welche Unterlagen die Pflegekasse benötigt.
Nein. Wir sind kein zugelassener Pflegedienst und übernehmen keine medizinische Behandlungspflege. Wir leisten Alltagshilfe und Entlastung im Haushalt und ergänzen damit die Arbeit von Pflegediensten und Angehörigen.
In der Regel innerhalb weniger Tage. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine WhatsApp-Nachricht, dann klären wir Bedarf, Wunschtermine und Einsatzort direkt am Telefon.
Ja, das ist unser Anspruch. Wir arbeiten mit festen Zuordnungen, damit Vertrauen entstehen kann und Abläufe im Haushalt nicht jedes Mal neu erklärt werden müssen.
Wenn eine pflegende Angehörige ausfällt oder Urlaub macht, übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 zusätzlich Kosten für eine Ersatzpflege. Dafür steht ein Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung, den wir ebenfalls direkt abrechnen können.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt. Sie erreichen uns telefonisch und per WhatsApp.